Unsere Hausordnung

Wir verstehen unsere Schule im Folgenden als einen Ort der Gemeinschaft von Schülerinnen und Schülern (SuS), Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Verwaltungspersonal und technischem Personal sowie unseren Gästen. Damit das Zusammenleben gemäß unserem Motto „Vernunft gemeinsam leben“ funktioniert, benötigen wir für unseren Schulalltag Vereinbarungen, an die wir uns ALLE halten. Neben den grundlegenden gesellschaftlichen Werten und Regeln dient diese Hausordnung der Verdeutlichung dieser Vereinbarungen.

Klicken Sie auf die einzelnen Kapitel, um Details zu erfahren.

  • Wir achten die Persönlichkeit jedes Menschen gleichermaßen und lehnen jegliche Form von Gewalt, Diskriminierung und Intoleranz ab.
  • Wir achten und respektieren andere Meinungen und lösen Konflikte gewalt- und vorurteilsfrei.
  • Wir tragen Kleidung, die nicht als Zeichen von Gewaltverherrlichung, Intoleranz und Respektlosigkeit gewertet werden kann und keine Verletzungsgefahr für andere darstellt.
  • Wir verhalten uns rücksichtsvoll und höflich im Schulhaus und -gebäude.

  • Wir gehen sparsam mit Energie, Wasser und Materialien um und vermeiden unnötige Abfälle.
  • Wir hinterlassen die Toiletten stets sauber und ordentlich.
  • Wir halten unsere Schule sauber und behandeln auch unsere Außenanlagen pfleglich.
  • Wir achten das persönliche Eigentum anderer.
  • Wir gehen mit Mobiliar, Geräten, Büchern und sonstigem Eigentum der Schule sorgsam um.

  • Wir verhalten uns so, dass alle im Unterricht gut lernen und arbeiten können.
  • Wir halten uns genau an die Unterrichts- und Pausenzeiten.
    • Das Betreten des Schulgebäudes ist für alle SuS ab 07:15 Uhr mit dem Klingelzeichen gestattet.
    • Spätestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn hat jede Schülerin, jeder Schüler und jede Lehrkraft im Unterrichtsraum anwesend zu sein und ihre/seine Arbeitsmaterialien bereitzuhalten.
    • Der Unterricht ist pünktlich zu beenden.
    • Das Verlassen des Schulgeländes ist für SuS ab der 7. Klasse zu Essenerwerb und -einnahme ab der 1. Hofpause und in Freistunden mit Genehmigung der Sorgeberechtigten möglich.
    • Die kleinen Pausen dienen dem Wechsel der Unterrichtsräume und der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. In den Hofpausen verlassen alle SuS das Schulgebäude und halten sich auf dem Schulhof auf.
    • Spinde dürfen SuS in allen Pausen aufsuchen, in den Hofpausen jedoch nur unmittelbar nach Unterrichtsende bis spätestens 09:15 Uhr bzw. 11:15 Uhr.
    • In den Essenszeiten der 5./6. Klassen verbleiben die SuS, die nicht an der Mittagsversorgung teilnehmen oder das Essen beendet haben, im Unterrichtsraum der 6. Stunde.
    • Die Klassensprecherin oder der Klassensprecher meldet sich spätestens nach 5 Minuten im Sekretariat, wenn zum Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft anwesend ist.
  • Wir beachten die Vorgaben zur Nutzung der Räume.
    • Unterrichtsräume dürfen von SuS nur in Begleitung bzw. in Absprache mit einer Lehrkraft betreten werden.
    • Die Bibliothek steht während der Öffnungszeiten allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung.
    • Die SuS, die in den Freistunden im Haus verbleiben, müssen Disziplin, Ruhe und vor allem Sauberkeit in den Aufenthaltsbereichen gewährleisten.
    • In den Fach- und Klassenräumen, der Sporthalle sowie den Essenräumen gelten entsprechende Raumordnungen (Belehrungen).
    • Wir hinterlassen alle Räume und die entsprechende Ausstattung (Tafel, Technik) so, dass nachfolgende Klassen/Lehrkräfte ihren Unterricht ohne Einschränkungen oder zusätzlichen Aufwand beginnen können. Am Ende des Unterrichtstages achten wir auf geschlossene Fenster, eine feucht gewischte Tafel sowie hochgestellte Stühle (Mo-Do).

  • Wir dürfen jegliche Art von Audio-, Foto- oder Videoaufnahmen bzw. elektronischer Informationsbeschaffung nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft ausführen. Persönlichkeitsrechte sind dabei immer zu wahren.
  • In den Unterrichtsräumen schalten wir unsere elektronischen Unterhaltungsgeräte (Mobiltelefone, Spielekonsolen) aus oder in den Flugmodus und verwahren diese in der Schultasche. Smartwatches befinden sich während des Unterrichts im Flugmodus und wir legen diese bei Leistungserhebungen ab. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft.
  • Die Nutzung von Tablets zu unterrichtlichen Zwecken ist ab Klassenstufe 9 erlaubt.
  • Das Mitführen von Fahrrädern ist gestattet. Diese stellen wir an den dafür vorgesehenen Plätzen gesichert ab. Auf dem Schulgelände gilt die StVO. Zwischen 07:00 und 07:30 Uhr, in den Pausen und nach dem jeweiligen Unterrichtsende bis 15:30 Uhr schieben wir die Fahrräder.
  • Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr verzichten wir auf das Mitführen von Skateboards, Rollern o. Ä. im Schulhaus.
  • Das Befahren des Schulgeländes mit motorisierten Fahrzeugen bedarf einer Genehmigung des Schulleiters oder des Hausmeisters. Dies ist nur in Sonderfällen erlaubt.
  • Auf dem Schulgelände spielen wir ausschließlich auf dem Süd-Ost-Hof, auf dem Rasen hinter der Sporthalle und nur mit Schaumstoffbällen Ball. Ballspiele sind nur zwischen 09:10 – 09:25 Uhr, 11:10 – 11:25 Uhr und nach der 6. Stunde (13:20 Uhr) gestattet. Die Basketballanlage kann durch uns zu den gleichen Zeiten mit dafür geeigneten Bällen genutzt werden.
  • Bälle verstauen wir im Schulhaus in den Rucksäcken oder geeigneten Taschen.
  • Veranstaltungen im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeiten (07:30 – 17:00 Uhr) sind melde- und genehmigungspflichtig.
  • Das Schulgebäude wird 17:00 Uhr verschlossen. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem technischen Personal.

  • Rauchen/Dampfen von E-Zigaretten und E-Shishas auf dem Schulgelände
  • unbefugtes Verwenden von Feuerzeugen und Streichhölzern 
  • Alkohol und Drogen
  • Mitführen von Waffen jeglicher Art
  • Nutzung von Medien mit jugendgefährdenden Inhalten

  • die festgelegten Unterrichtszeiten und die Pausenordnung
  • der Alarm- und Evakuierungsplan
  • die Raumordnungen
  • ggf. Geschäftsbedingungen des Essens- und Schließfachanbieters
  • Regelungen zu Krankmeldungen/Abmeldungen/Freistellungen

Das Hausrecht übt der Schulleiter oder bei Verhinderung der Vertreter aus. Bei Verstößen gegen unsere genannten Regelungen werden Erziehungsmittel und gesetzliche Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

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